Die bayerische Staatsregierung hat alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz. Alle bisher in diözesanen Rahmenbedingungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb weg.

An deren Stelle treten  Empfehlungen, wie z. B. das Tragen einer FFP2-Maske im Gottesdienst, wo der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird, Verzicht auf den Friedensgruß durch das Reichen der Hand und die Kelchkommunion. Die Spendung der „Mundkommunion" erfolgt zunächst weiterhin nach der Spendung der „Handkommunion". Die Empfehlungen appellieren vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen, die zu respektieren ist.